Ztl – unsere Einkaufsliste – Nutzungsbedingungen

Stand: 01. November 2022


„Ztl – gemeinsame Einkaufslisten“ ist ein App- und Dienstleistungsangebot der Baden Apps UG (haftungsbeschränkt) aus Freiburg im Breisgau, Deutschland. Mit der Nutzung von „Ztl – gemeinsame Einkaufslisten“ bestätigt die Nutzerin/der Nutzer (nachfolgend einheitlich «Nutzer»), diese Nutzungsbedingungen gelesen und verstanden zu haben sowie sich ausdrücklich damit einverstanden zu erklären.

Nutzung

„Ztl – gemeinsame Einkaufslisten“ ist im Grundsatz eine kostenfreie App, in der alle Funktionen kostenfrei zur Verfügung stehen.

Für einige Funktionen ist eine Anmeldung mittel verifiziertem Account auf Basis einer Mobilnummer oder einer E-Mail-Adresse oder optional ein „Einmal-Login“ notwendig. Bei letzterem wird ein nicht verifizierter Account erstellt, zu dem allerdings bei Logout oder Gerätewechsel der Zugang verloren geht. 

Eine monatliche oder jährliche Unterstützung durch sog. In-App-Purchases kann optional getätigt werden, um die Weiterentwicklung der App zu unterstützen und die Einblendung der Werbung zu deaktivieren. Die Unterstützung erfolgt in einem sich nach Ablauf des Zeitraumes automatisch erneuernden Abonnement-Modell. Beispielsweise verlängert sich die monatliche Unterstützung bzw. das Monats-Abonnement nach Ablauf eines Monats um einen weiteren Monat. Jede Art der Unterstützung bzw. jedes Abonnement, kann zum Ablauf des gewählten Zeitraumes gekündigt werden. Es gelten die im jeweiligen Store (App-Store / Play-Store) geltenden Bestimmungen.


Die Baden Apps UG (haftungsbeschränkt) ist bemüht die App „Ztl – gemeinsame Einkaufslisten“ stets aktuell und funktionsfähig zu halten. Die Baden Apps UG (haftungsbeschränkt) kann aber ausdrücklich nicht garantieren oder gewährleisten, dass „Ztl – gemeinsame Einkaufslisten“ oder einzelne Funktionen von „Ztl – gemeinsame Einkaufslisten“ dauerhaft, jederzeit und/oder vollständig zur Verfügung stehen. 

Die Verfügbarkeit der „Ztl – gemeinsame Einkaufslisten“ – App hängt von einer funktionierenden Datenverbindung und dem Funktionieren aller beteiligten Systeme ab. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass „Ztl – gemeinsame Einkaufslisten“ zeitweise nicht zur Verfügung steht. Ein Anspruch des Nutzers auf eine ununterbrochene Verfügbarkeit der „Ztl – gemeinsame Einkaufslisten“-App besteht nicht. 


Es besteht ebenso auch kein grundsätzlicher Anspruch auf die Nutzung von „Ztl – gemeinsame Einkaufslisten“. Die Baden Apps UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor „Ztl – gemeinsame Einkaufslisten“ jederzeit und ohne Angabe von Gründen einzustellen oder den Nutzer von der Nutzung von „Ztl – gemeinsame Einkaufslisten“ auszuschließen. 

Außerdem ist die Baden Apps UG (haftungsbeschränkt) berechtigt die App „Ztl – gemeinsame Einkaufslisten“ selbst oder einzelne Funktionen bzw. Elemente der App jederzeit und ohne Angaben von Gründen ändern.

Haftung

Die Baden Apps UG (haftungsbeschränkt) übernimmt, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen, keine Haftung für durch die Nutzung der „Ztl – gemeinsame Einkaufslisten“ – App entstandene direkte oder indirekte Schäden. 

Rechtliches

Die Baden Apps UG (haftungsbeschränkt) kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Eine Information des Nutzers erfolgt in geeigneter Weise (in der Regel durch Hinweis in der App). Der Nutzer kann entscheiden die App in Anerkenntnis der geänderten Nutzungsbedingungen weiter zu verwenden oder die Nutzung zu beenden. 
Die Nutzung der „Ztl – gemeinsame Einkaufslisten“ – App unterliegt den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau. 

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam und/oder nicht durchsetzbar, so bleibt die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt.